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Vorläufige Haushaltsführung 2025: Förderprogramme bleiben doch verfügbar – Was Eigentümer wissen müssen

Autorenbild: M.Sc. Tobias WagnerM.Sc. Tobias Wagner

Stand 03.01.2024


Förderprogramme für Energieberatungen und energetische Sanierungen unter der vorläufigen Haushaltsführung doch weiterhin verfügbar


Trotz der vorläufigen Haushaltsführung stehen aktuell fast alle Förderprogramme weiterhin zur Verfügung. Eigentümer und Verwaltungen können wie bisher Anträge für folgende Fördermaßnahmen stellen:


  • Energieberatung (iSFP)
  • KfW Heizungsförderung
  • KfW Effizienzhaussanierung
  • BEG Einzelmaßnahmen

Achtung: Eine Ausnahme bildet das KfW-Programm 455-B für barrierefreies Bauen. Dieses Programm wurde Anfang 2025 eingestellt und ist nicht mehr verfügbar.


Die Erfahrungen aus dem Jahr 2024, als der plötzliche Förderstopp viele Antragsteller überrascht und belastet hatte, haben scheinbar dazu geführt, dass diesmal noch rechtzeitig Mittel freigegeben wurden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. In der aktuellen vorläufigen Haushaltsführung stehen für die meisten sächlichen Verwaltungs- und Programmausgaben 45 % der vorgesehenen Mittel zur Verfügung (BMF). Somit können bestehende Förderprogramme weitergeführt, jedoch keine neuen Programme eingeführt werden.


Ein endgültiger Bundeshaushalt für das Jahr 2025 wird voraussichtlich erst zur Jahresmitte verabschiedet. Bis dahin bleibt die vorläufige Haushaltsführung maßgeblich.


Aufgrund der durch die verunsichernden Rahmenbedingungen verursachten hohen Zahl an Anträgen im Dezember, ist für Anfang 2025 mit erhöhten Bearbeitungszeiten der Förderanträge zu rechnen.



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