Die politische Lage in Deutschland sorgt derzeit für Unsicherheit: Nach dem Bruch der Ampel-Koalition steht die Regierung unter Kanzler Scholz als Minderheitsregierung vor der Herausforderung, eine Mehrheit für den Bundeshaushalt 2025 zu finden. Sollte dies bis Ende 2024 nicht gelingen, würde eine sogenannte „vorläufige Haushaltsführung“ greifen. Diese Regelung hat zur Folge, dass nur laufende Verpflichtungen und Maßnahmen aus dem Vorjahreshaushalt finanziert werden dürfen. Viele Förderprogramme im Gebäudebereich – insbesondere für Neubau und energetische Sanierung – könnten dadurch von einem Förderstopp betroffen sein. In diesem Beitrag zeige ich, wie Sie Ihre Sanierungspläne dennoch absichern können und welche Alternativen bestehen.
1. Was bedeutet die vorläufige Haushaltsführung für Förderprogramme?
Bei einer vorläufigen Haushaltsführung dürfen nur laufende gesetzliche Verpflichtungen sowie Maßnahmen finanziert werden, die bereits im Vorjahreshaushalt enthalten sind. Das bedeutet, dass zusätzliche Mittel für bestehende Förderprogramme – wie die BEG-Förderung für Neubauten und energetische Sanierungen – nicht freigegeben werden können. Für viele Hausbesitzer würde dies bedeuten, dass sie geplante Anträge ab 01.01.2025 auf unbestimmte Zeit nicht stellen können. Und, dass die Förderkonditionen der BEG, nachdem sie die Verhandlungen zum Bundeshaushalt durchlaufen hat, potentiell nicht mehr die gleichen sind.
2. Warum es sinnvoll ist, noch 2024 Förderanträge zu stellen
Um von der aktuellen BEG-Förderung zu profitieren, sollten Förderanträge möglichst noch bis Ende 2024 gestellt werden. Dadurch sichern Sie sich Zuschüsse und Darlehen zu den bisherigen Konditionen und umgehen das Risiko, dass die Fördermittel im kommenden Jahr zeitweise nicht verfügbar sind. Planen Sie Ihre Sanierungsmaßnahmen daher frühzeitig und stellen Sie zusammen mit Ihrem Energieberater sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt und vollständig eingereicht werden.
3. Steuerliche Anreize als Alternative: §35c EStG
Sollte die BEG-Förderung 2025 ausgesetzt werden, gibt es mit der steuerlichen Förderung nach §35c EStG eine interessante Alternative. Hausbesitzer können bis zu 20 % der Kosten für energetische Sanierungen steuerlich geltend machen – verteilt über drei Jahre und bis zu einem Betrag von maximal 40.000 Euro pro Objekt. Dies gilt insbesondere für selbstgenutzte Wohnimmobilien und bietet eine attraktive Entlastung, wenn keine anderen Zuschüsse verfügbar sind.
4. Regionale Fördermöglichkeiten in Hamburg: Die Programme der IFB Hamburg
In Hamburg stehen Hausbesitzern über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) alternative Förderprogramme zur Verfügung. Diese Förderungen können üblicherweise mit der BEG kombiniert werden (bis zu einer Förderobergrenze von 60 % der förderfähigen Kosten) oder auch eigenständig beantragt werden, da sie nicht Teil der BEG sind. Daher sind sie auch nicht von einem möglichen Förderstopp betroffen. Zu den Programmen zählen:
• Wärmeschutz im Gebäudebestand: Förderung von Maßnahmen zur energetischen Modernisierung der Gebäudehülle, wie die Dämmung von Wänden, Dächern oder den Austausch alter Fenster.
• Erneuerbare Wärme: Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie der Installation von Wärmepumpen oder Solarthermie-Anlagen.
• IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen: Zinsvergünstigte Darlehen für einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung, wie Dämmungen oder den Einbau energieeffizienter Heiztechnik.
Weitere Informationen zu diesen Programmen finden Sie direkt auf der Webseite der IFB Hamburg.
5. Nutzen Sie die Chance zur Energieberatung – noch 2024
Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist Teil der BEG-Förderung. Wer noch von aktuellen Konditionen profitieren möchte, sollte sich im Jahr 2024 von einem Energieberater beraten lassen. Der iSFP bietet eine schrittweise Planung der energetischen Modernisierung und kann bei der Umsetzung von Maßnahmen einen zusätzlichen 5 %-Förderbonus sichern. Angesichts der unsicheren Förderlage ist es ratsam, diese Möglichkeit noch rechtzeitig zu nutzen.
Fazit: Jetzt handeln
Die drohende vorläufige Haushaltsführung 2025 könnte zu einem Förderstopp bei der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) führen. Durch die frühzeitige Antragstellung vor dem 31.12.2024 und die Nutzung regionaler Förderprogramme oder steuerlicher Alternativen sichern Sie sich dennoch finanzielle Unterstützung für Ihre Sanierungsprojekte.
Sie möchten Ihre energetische Sanierung trotz der unsicheren Förderlage vorantreiben? Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung und sichern Sie sich Ihre Vorteile noch 2024!
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